Ortsgeschichte Taben-Rodt

Taben-Rodt, Gemeinde Taben-Rodt

Beschreibung
Geschichtliches zu Taben und Taben-Rodt einem kleinen Ort in Deutschland, im Tal der Saar gelegen.
Copyright B. Heinz, Taben-Rodt

Kurzfassung: Taben im Zeitraffer - Geschichtliche Daten im Überblick:

Der Name unseres Ortes Taben geht wahrscheinlich auf das keltische Wort taeb zurück, das soviel wie Abhang oder Böschung bedeutet. Erstmalig erwähnt wird Taben auf einer Inschrift aus dem 2. Jahrhundert. Hier wird der Ort Tavena genannt. Wie aus Bodenfunden hervorgeht war Taben auf jeden Fall zur Römerzeit besiedelt. Mit etwas Mühe kann man auch heute noch Reste römischer Besiedlung in unserem Dorf entdecken. So zum Beispiel im Dal, auf Bruchfeld oder im Jungenwald, wo noch vor nicht zu langer Zeit von einem Archälogie-Professor ein römisches Wohnhaus freigelegt wurde. Auch der Hundscheider Wald, auf der anderen Saarseite, zeigt Spuren unserer römischen Vorfahren. Er diente nämlich den vornehmen reichen Römern aus Trier als Jagdgebiet. Bei den Ausschachtungsarbeiten des 1913 erbauten Hundscheider Jagdhauses wurden Mauern einer gut erkennbaren Bauanlage freigelegt, die in ihrem Grundriss noch vollkommen erhalten war. Man geht davon aus, dass es sich hierbei um römische Gebäude handelte, die zweifellos auf eine Jagdvilla deuteten. Im Neunhäuser Wald fand man auch Gebäudereste kleinerer Häuser und Gehöfte. Diese Siedlung diente der Gewinnung von Eisenerzen. Anhand von Scherbenfunden konnte die Zeit der Niederlassung der Eisengräber und Hüttenleute (das Eisenerz wurde auch an Ort und Stelle verhüttet) auf das 2. Bis 4ahrhundert n. Chr. bestimmt werden.
Nach dem Ende des Römerreiches waren es die Franken, die sich in unserer Gegend niederließen und Ackerbau betrieben. Taben ging in den Besitz des Merowingischen Königsgeschlechtes über. Der König errichtete an Stelle der römischen Jagdvillen einzelne Königshöfe, auf denen er sich aufhielt wenn er auf Reisen war oder
zur Jagd hier weilte. Das Land wurde in Gaue aufgeteilt. Der Saargau und der Bedagau umfassten die Ländereien der unteren Saar.

Die Hausmeier (Verwalter) der merowingischen Könige waren die Karolinger. Diese nützten die Schwäche des Königshauses aus und eigneten sich widerrechtlich nach und nach Gebiete und Ortschaften an. Auch Taben kam bald in den Besitz der karolingischen Familie.

Am 20. Dezember des Jahrs 634 schenkte der Diakon Adalgisel Grimo aus dieser Karolingerfamilie seinen Anteil von Taben der Kirche von Verdun. Diese Schenkung ist die älteste urkundliche Nachricht über Taben. Im Jahre 768 wurde dem Kloster Sankt Maximin in Trier von König Pippin dem Kleinen der größere Anteil von Taben geschenkt. Auch König Pippin gehörte zum Hause der Karolinger.

Wie es hieß, soll sein Enkel Kunibert von einem bösen Geist geplagt worden sein. Dieser hatte schon in vielen Kirchen um Heilung gefleht, doch erst beim Grabe des heiligen Maximinus in Trier wurden seine Bitten erhört und er geheilt. Daraufhin schenkte Pippin die Orte Remich und Taben dem Kloster Sankt Maximin. Pippin besaß zwar offenbar den größeren Teil von Taben, doch zu dieser Zeit gehörte der Ort noch nicht allein dem Kloster Sankt Maximin. Die Verduner Kirche hatte ihre Anteile gegen nähergelegene Liegenschaften eingetauscht. In der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts hatte ein Dominikus die Anteile der Verduner Kirche durch Tausch erworben. Dieser Dominikus schenkte im Jahre 1085 seine Güter in Taben dem Kloster zu Taben. Diese Schenkung wurde von Erzbischof Egilbert von Trier bestätigt. Erst jetzt war das Kloster Sankt Maximin alleiniger Besitzer von Taben. Man geht davon aus, dass es sich bei dem Anteil des König Pippin um den größeren Teil des Tabener Bannes, links der Saar, handelte, und dass es sich bei dem Anteil des Dominikus um das Gebiet von Hundscheid handelte.

König Pippin der Kleine hatte bereits im Jahre 761 dem Erzbischof von Trier bewilligt, dass alle Klöster, Abteien, Kirchen, Burgen, Dörfer, Höfe mit allen Bewohnern, Äckern, Wiesen, Wäldern usw., die dem Erzbistum Trier zugehörten, einen eigenen Gerichtsbezirk bildeten und nicht mehr dem königlichen Gerichtswesen unterstellt sein sollten. Dieses Recht galt auch für alle Neuerwerbungen des Erzstiftes. Hieraus erklärt sich auch die Tatsache, dass die Güter des Klosters Sankt Maximin (darunter auch Taben und Hundscheid) der Landeshoheit des Trierer Erzbischofs und Kurfürsten unterstanden. 1)

Zur Zeit der Merowinger befand sich in Taben wohl nur ein Königshof. Die Karolinger jedoch, die sich Taben angeeignet hatten, erbauten für ihre verschiedenen Familienmitglieder eigene Wirtschafthöfe auf den ihnen gehörigen Teilen des Tabener Landes. Auf diesen Höfen waren Leute beauftragt, die Felder und Wälder zu bewirtschaften. Diese Menschen standen in einem unfreien Dienstverhältnis zu den kriegführenden Freien. Aus diesem Verhältnis entwickelte sich die Leibeigenschaft. Der König verlieh mit dem Grund und Boden auch die Leibeigenen an seine Freie oder an Kirchen und Klöster. Auf diese Weise kam auch das Kloster Sankt Maximin in den Besitz der Grundherrschaft über Taben. 2)

Gegen Ende des 9. Jahrhunderts wurden neue Siedlungen in den Waldungen rechts der Saar gegründet. Erzbischof Ratbod füllte sich durch diese Siedlungen in seinen Hochwaldjagdgründen gestört. Auf sein Bitten hin wird zu seinen und zu Gunsten des Kloster Sankt Maximin der Waldbesitz im Jahre 896 von König Zwentewold gebannt. Mit Hilfe einer gefälschten und auf das Jahr 802 zurückdatierten Urkunde Karls des Großen werden dann in dieses Gebiet noch die wildreichen Gebiete von Zerf, Serrig, Irsch miteinbezogen und eine natürliche Grenze an der oberen Saar festgelegt. Erst Otto I. bestätigt zweifelsfrei den Erzbischof im Jahre 949 als Bannherrn des vorgezeichneten Gebietes. 3)

Die Gemeinde Taben bildete sich aus der kleinsten Einheit des fränkischen Verwaltungsaufbaus, aus der Decanie oder Zehnten. Die Abtei Sankt Maximin, die ja die Grundherrschaft von Taben innehatte, wies der Gemeinde Taben einen bestimmten Territorialbezirk als Gemeindebann zu. Solche Territorialbezirke wurden auch an Hofleute oder Huber gegen Bewirtschaftung Überlassen. Von den Erträgen des Bodens mußten die Huber egelmäßige Abgaben an die Abtei Sankt Maximin leisten. Auf dem Wege der Zeit und Erbpacht gingen diese Ländereien später in den Privatbesitz der Huber über. Die Abtei selbst behielt aber auch noch Teile des Tabener Bannes für sich. Diese Ländereien mußten ebenfalls von den Hubern mitbestellt werden. Dies waren die sogenannten Frondienste. Mit diesen Ländereien stattete die Abtei Sankt Maximin ihr neu gegründetes Kloster in Taben aus. Die Wälder schließlich wurden später teilweise den Hofgenossen zur gemeinsamen Rodung und Bebauung zugewiesen. Hieraus entwickelte sich das Gehöferschaftsland. 4)

Das Kloster in Taben
Schon bald nachdem König Pippin den Kloster Sankt Maximin in Trier Taben geschenkt hatte, wurde hier ein Klostergebäude errichtet und schon im Jahre 769 wurden die Reliquien des heiligen Quiriakus nach Taben gebracht. Im Jahre 882 zerstörten die Normannen das Kloster, welches angeblich 962 unter dem Abt Wiker (958-966) wieder aufgebaut wurde.5) In dem Kloster wirkten anfangs 20 Mönche des Kloster Sankt Maximin, später wurde es zu einer Präbenerie erweitert. Ledige Männer aus Taben traten in das Kloster ein und wurden Leihenbrüder (=Präbendare). Sie vermachten ihren ganzen Besitz dem Kloster und erhielten als Gegenleistung Unterhalt und Pflege bis an ihr Lebensende. Auf diese Weise kam das Kloster in den Besitz von Ländereien auf Tabener Bann. Im Jahre 1087 erhielt das Kloster durch die Schenkung des Dominikus weitere Ländereien, darunter auch das Gebiet von Hundscheid. Die Pfarrkirche wurde im Jahre 1487
inkorporiert, was wiederum eine Besitzvergrößerung des Klosters bedeutete. Die Propstei Taben hatte eine eigene Vermögensverwaltung, konnte aber auch Abgaben für die Abtei Sankt Maximin entgegennehmen.

Zu den Gütern der Propstei gehörten der Hofbering, unterhalb des Ortes Taben, auf dem sich die Propsteigebäude befanden; und als zweiter Hof der Abshof bei Hausen an der Saar. 6)

Zu diesem Hofe gehörten auch noch Grundstücke, die in den heutigen Bezirken Hausenwald, Hundscheider Wald und Schirpenberg lagen. Der Abtshof wurde an Hofbeständer verpachtet. Diese Hofbeständer mußten auch die Fähre bedienen, die nahe dem Hofe lag, und ebenfalls zu dem Hausener Hof gehörte. Aus dem Weistum von Taben aus dem Jahre 1487 geht hervor, dass der Propstei außerdem gewisse Rechte an dem Land auf dem Hundscheider Berg zustanden: Jeder Bauer, der auf Hundscheid sein Land rodete, war verpflichtet die sechste Garbe (das heißt 1 / 6 aller Erträge des Feldes) dem Probst zu Taben abzuliefern. 7)

Als die Franzosen im Jahre 1794 Taben besetzten, wurde des Kloster geplündert. Kirche, Kapelle, Pfarrhaus und -garten fielen an die Gemeinde Taben. Das Klostergebäude, die Ländereien und Wälder der Propstei wurden am 5. März 1804 dem Nationalfonds der französischen Ehrenlegion zugewiesen. Aus diesem Nationalfonds wurden die mit den Ehrenlegionsauszeichnungen verbundenen Prämien und Renten gezahlt. Das Propsteigut wurde einem Verwalter, dem Pächter Jakob Boesen, aus Taben unterstellt. 8)

Schon am 16 Oktober 1805 verkaufte der Staatsrat Nicolas Francois Mollien, Kommandant der Ehrenlegion, das Gut an César Francois Mais in Paris. 9)

Bereits am 13. November des gleichen Jahres veräußerte dieser das Gut an Marc-Antoine-Grégoire Michel, ebenfalls aus Paris. Christoph Philipp Nell aus Trier, erwarb am 7. August 1810 das Propsteigut in Taben durch einen Beauftragten des Herr Michel zum Preis von 37.000 Franken. 10)

Der Hof zu Saarhausen wurde am 17. November 1823 versteigert. Zum Angebotspreis von 900 Taler ging dieser in den Besitz eines Herrn Nicolaus Reinhard über. Später erwarb die Familie Düro
Saarhausen. 11)

Nach den Tod von Chr. Ph. Nell, verkauften seine Kinder am 4. April 1826 das Propsteigut und die nördlichen Grundstücke des Hundscheidwaldes an den Landrat und Bürgermeister Haw in Trier zum Preis von 45.000 Franken. Durch weiteren Ankauf von Grundstücken erweiterte dieser seinen Besitz. Außerdem gelang es ihm, dass das Rittergut Taben um das Jahr 1831 unter die landtagsfähigen Güter aufgenommen wurde. 12)

Im Jahr 1857 verkaufte sein Sohn das Rittergut Taben an den Gerbereibesitzer Heinrich Alf in Taben. Um die Jahrhundertwende besaß die Familie Alf 220 Hektar der Ländereien auf Hundscheid. Der Rest, etwa 180 Hektar, war im Besitz des Trierer Bankiers Reverchon. Im Jahre 19010 verkaufte Ernst Alf die gesamten Alf'schen Waldgrundstücke auf Hundscheid an Fritz Rexroth, welcher auch die Ländereien von Herrn Reverchon erwarb. Seit dem 1. März 1931 befindet sich das Rittergut Taben im Besitz des Vereins zur Pflege und Erziehung katholischer psychopathischer Kinder. Dieser untersteht der Leitung von
Oblatinnen der heiligen Jungfrau vom Berge Karmel (Karmeliterinnen).
13)

Die heutige Propstei Sankt Josef unterhält ein Internat für Kinder im Alter von[...]bis[...]Jahren, eine Berufsfachschule für Hauswirtschaft und Kinderpflege, sowie einen Kindergarten.

Quellen
1) vgl. Hellwig, S. 24
2) vgl. Hellwig, S. 27
3) vgl. Klein, S. 14
4) vgl. Hellwig, S. 27,28
5) vgl. Kunstdenkmäler Kreise Saarburg, 1939, S. 239
6) vgl. Hellwig, S. 39, ff.
7) vgl. Wey, 1200 Jahrfeier
8)
9)
10)
11) vgl. Hellwig, S. 52
12) vgl. Hellwig, S. 53
13) vgl. Kunstdenkmäler im Kreise Saarburg, 1939, S. ...

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Ortsname / Ortsgeschichte /
Zeit:
2. Jahrhundert
Epoche:
Kelten- / Römerzeit

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.591316
lat: 49.548418
Lagequalität der Koordinaten: Ortslage
Flurname: Ortslage

Internet
http://www.taben-rodt.de

Datenquellen
© Bernd Heinz, Taben-Rodt. www.taben-rodt.de

Bildquellen
Bild 1: © Bernd Heinz, Taben-Rodt. www.taben-rodt.de

Stand
Letzte Bearbeitung: 07.10.2003
Interne ID: 1379
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=1379
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