Ruine der Zollburg

Traben, Stadt Traben-Trarbach

Beschreibung
Außer der Grevenburg gibt es in der Traben-Trarbacher Gemarkung noch zwei mittelalterliche Bauwerke, die in hohem Grade unsere Aufmerksamkeit auf sich ziehen. Das eine liegt seit Menschengedenken als eine Ruine im Trabener Bann unterhalb der Starkenburg auf dem sogenannten"Hohen Fels" und heißt im Volksmunde nur der Zollturm. Das andere brannte leider bei dem Stadtbrande am 21. Juli 1857 bis auf die Grundmauern nieder und mußte neu aufgebaut werden: es ist das die sogenannte Kellerei oder der Rittersaal, ein Bau, der sich in einem Seitengäßchen der Schottstraße neugierigen Blicken entziehen zu wollen scheint. Beide Bauten stammen ungefähr aus derselben Zeit wie die Grevenburg und gehen auf denselben Bauherrn, den Grafen Johann III., 1331 - 1398, zurück, den in seinen jüngeren Jahren, ehe er erblindete ( Schon 1358 rechnet sein gleichnamiger Sohn damit, ihn vertreten zu müssen. Der Vater hat die Springiersbacher Mühle innerhalb der Mauern Trarbachs gegen die ihm in Bengel gehörige Mühle eingetauscht, und der Sohn verspricht in einem Zusatz zu dem Tauschvertrag, auch seinerseits alle Bedingungen getreulich halten zu wollen,"wann duse vorgenanten Dinck an mich zu momparen und zo handhaven kommt." ( Springiersbacher Kopialb. f. 68. Staatsarchiv Koblenz.), eine große Baulust erfüllt haben muß.
Wenn wir nun im Folgenden aus den uns erreichbaren Quellen ihre Schicksale zu veranschaulichen suchen, so lüftet sich dadurch für uns auch ein wenig der Schleier, der die Vergangenheit unserer Heimat umgibt.

1. Der sogenannte Zollturm

Am 21. Januar 1354 verstarb Erzbischof Balduin von Trier, der in seinen letzten Lebensjahren die blutsverwandten, gleich ihm hochadeligen Sponheimer Grafen begünstigt und den Grafen Johann III. auf Starkenburg 1350 sogar zum Oberamtmann in einem großen Teile seines Bistums gemacht hatte. Ihm folgte als Erzbischof und Kurfürst Boemund II. aus einem saarbrückischen Ministerialengeschlecht, das heißt also aus dem niederen Adel. (Trotzdem nennt er sieh, wie sein hochadeliger Vorgänger Balduin, der aus dem Hause Luxemburg stammte, einen "consanguineus", einen Blutsverwandten der Sponheimer Grafen). Mit seinem Amtsantritt hörte sogleich das gute Einvernehmen mit den Sponheimern auf. Ein Hauptzankapfel zwischen beiden wurde das sogenannte Cröver Reich, altes, deutsches Reichsgut, das seit 80 Jahren an die Grafen von Sponheim-Starkenburg verpfändet war. Es bestand aus den Dörfern Cröv mit Kövenig, Reil, Kinheim, Kindel, Kinheimer- (heute: Kinder -) beuren, Bengel und Erden, legte sich als störender Quertiegel in den trierischen, von Erzbischof Balduin geschaffenen Kurstaat mitten hinein und riß ihn in zwei zusammenhanglose Stücke (Ober- und Niederstift) auseinander. Erzbischof Balduin hatte zudem (7. Juli 1328) als Gefangener auf Starkenburg, der Gräfin Loretta, der Mutter des damals etwa l3jährigen Grafen Johann III., eidlich geloben müssen, daß weder er, noch sein Stift, noch seine Nachfolger das Cröverreich jemals vom Kaiser und vom Reich wieder einlösen, das heißt ans Kurstift Trier bringen würden.

Dies und andere Zugeständisse Balduins hatten sein Neffe, der Böhmenkönig Johann ( Er war zugleich Graf von Luxemburg und ein Neffe Erzbischof Balduins, nahm trotz seiner Erblindung an der Schlacht bei Crecy teil und kam darin um, 1346. Seinen Überresten hat König Friedrich Wilhelm IV. eine wundervolle Grabkapelle auf Bergeshöh bei Serrig an der Saar erbauen lassen (die sog. Klause), 11 Grafen und edele Herren sowie die 5 trierischen Städte Trier, Koblenz, Boppard. (Ober -) Wesel und Montabaur verbürgt. - Weil nun Sponheim sich seinen Pfandbesitz und seine Rechte in Cröv keinesfalls abnötigen ließ, wählte Boemund II. einen Umweg, um für Trier wenigstens ein Anrecht an dem Reichsgut zu erlangen.( Vergl. Joh. Gruhler, Boemund II. Erzbischof v. Trier 1354 - 62. Halle, Diss. 1911.) Seit undenklichen Zeiten versah eine adelige Familie von Daun in den Reichsdörfern das Amt eines Vogtes, des Inhabers der Gerichtsbarkeit, der auch von den Einkünften seinen Anteil erhielt. Damals hatte ein tiefverschuldeter und geldbedürftiger Edelherr, Heinrich von Daun, die Vogtei in Besitz.

Ihm und seiner Ehefrau Katherine, gebotenen von Manderscheid, kaufte der Erzbischof am 4. April 1355 um den Preis von 600 Gulden fast das gesamte Vogteirecht für einen Zeitraum von 5 Jahren ab und ließ sich im Januar 1356 von Kaiser Karl IV. von Reichswegen mit der gekauften Vogtei belehnen. Natürlich erbitterte dies Vorgehen des Trierer Kurfürsten den Grafen Johann III. aufs höchste, der seinerseits auch Anlaß zur Unzufriedenheit gab. Durch Erhebung eines Zolles auf der Mosel zwischen Enkirch und Trarbach verging er sich nämlich, wie trierischerseits behauptet wurde, gegen ein altes Vorrecht des Erzstifts Trier, das eine Art von Oberherrlichkeit über den Fluß beanspruchte.- Boemund II. gab aber dadurch noch einen weiteren Anlaß zur Erbitterung, daß er Johanns jüngerem Bruder Heinrich seine Pfründe entzog. Ohne die Weihen erhalten zu haben, war dieser ein Kanonikus von Köln und von Verdun geworden und hatte sich sogar zum Probst von Münstermaifeld wählen lassen (1350).

Er war zugleich Graf von Luxemburg und ein Neffe Erzbischof Balduins, nahm trotz seiner Erblindung an der Schlacht bei Crecy teil und kam darin um, 1346. Seinen Überresten hat König Friedrich Wilhelm IV. eine wundervolle Grabkapelle auf Bergeshöh bei Serrig an der Saar erbauen lassen (die sog. Klause).

Erzbischof Balduin bestätigte ihn und Papst Clemens VI. genehmigte anfangs durch ein sogenanntes Perinde valere die kanonisch ungültige Wahl, versuchte sodann aber einen schon vorher bestimmten Mitbewerber, einen Kardinal, in die Pfründe einzusetzen, Heinrich von Sponheim behauptete sich aber 5 Jahre lang trotz aller Gegenbestrebungen und "Exekutionen". Als ihn der Erzbischof Boemund für abgesetzt erklärte, rüsteten er und sein Bruder Johann sich zur offenen Fehde, Doch der Erzbischof gewann bald die Oberhand, offenbar weil er an Feuergeschützen überlegen war. Es kam zu einem Kampf im offenen Felde bei Kirchberg, wo Probst Heinrich mit 40 meist adeligen Reisigen in Gefangenschaft geriet. Im August 1356 mußte er mit den Seinen Urfehde schwören und sich dem Erzbischofe, ob er nun "Laie" bliebe oder "Paffe" würde, in allem unterwerfen.

Schon vorher waren Boemunds Reisige von Enkirch her gegen Graf Johann vorgegangen. Während andere Berichte ( So der unzuverlässige Abt Trithem in der Sponheimischen und Hirschauer Chronik. Er verlegt auch irriger Weise die ganze Fehde in das Jahr 1360.) aber auch von einer Zerstörung Enkirchs sprechen, gibt unsere beste Quelle, die der Jesuit Brower benutzt hat, nur an, Boemund II. habe das unter Starkenburg für die Zollerhebung errichtete Bollwerk, das seinen Namen von den Syrten (ab Syrtibus) ( Die "Syrten" sind zwei Busen des Mittelländischen Meeres und besonders die große Syrte wegen ihrer Untiefen für die Schiffahrt höchst gefährlich. Browers klassische Gelehrsamkeit überträgt also das Wort auf die unterhalb des Litziger Woogs seichte Mosel und das Bollwerk, das darüber errichtet wurde.) gehabt habe, von Grund aus zerstört und dem Erdboden gleich gemacht. - Aber auch gegen die Richtigkeit dieser Nachricht von einer vollständigen Zerstörung des Bollwerks erheben sich große Bedenken. Einmal sind die noch heute am Zollturm erhaltenen Überreste recht beträchtlich.

Sodann scheint der noch vorhandene Friedens- und Sühnevertrag vom 29. Juli 1356 der Angabe zu widersprechen. Beide Gegner sind danach einander entgegengekommen. Der siegreiche Erzbischof begnügt sich, nur noch drei Jahre Vogt in Cröv bleiben zu wollen, wie es dem mit Heinrich von Daun abgeschlossenen Kaufvertrag entsprach; ( Das Vogteirecht wurde tatsächlich durch Heinrich von Daun von Kurtrier zurückgekauft, und Graf Johann III. ließ sich für die Summe von 2000 Gulden das Vorkaufsrecht daran verbriefen, 1361. Trotzdem gelang Kurtrier 1398 der endgültige vorbehaltlose Ankauf der Vogtei; nur der Ort Erden blieb ausgenommen. Der Kurfürst von Trier als "Vogt" ernannte dann einen Ritter Dieterich von Kesselstatt zum "Amtmann", 1404. Die Nachfolger in diesem erblich gewordenen Amte nannte man "Obervögte". Aus dem kurfürstlichen Vogteirecht haben dann die Trier'schen Juristen für ihren Herrn ein Drittelanteil an der landesherrlichen Gewalt herauszukonstruieren verstanden. (Vergl. Fritz Schneider, Das Ritterschöffengericht im Kröver Reich. Diss. Freiburg i. Br. 1929.) Dadurch bekamen die Kurfürsten eine Handhabe, jede religiöse Neuerung im Kröver Reich zu verhindern.) er Setzt es aber durch, daß der Graf die ins Cröverreich zugezogenen Kurtrierer Leibeigenen, die sogennanten Peterlinge, nicht wie die anderen sogenannten Bedleute, zu Abgaben heranziehen darf. Graf Johann muß die freie Schiffahrt auf der Mosel zugestehen und einwilligen, daß das "nuwe hus" (neue Haus), "das wir under Starkenburg begriffen (angefangen) und gebuwet (gebaut) ban", in zweier adeliger Herren, Philipps von Bolanden und eines Bruders des Erzbischofs Händen stehen soll, sodaß "was die zweene (zwei) uns, d. i. den Grafen, heißen davon tun, das sollent wir tun ane (ohne) Widerrede".

Das kann unmöglich bedeuten, daß die beiden Treuhänder den ganzen Bau niederzulegen haben; sie sollen vielmehr nur durch den Grafen davon "abtun" lassen, das heißt in verkleinern, einen oder zwei Stockwerke abfragen, um die Wehr- und Verteidigungskraft des Baues zu schwächen. ( In einem ähnlichen Fall darf der in einer Fehde von Erzbischof Balduin besiegte Wildgraf Friedrich, dem Balduin den alten Turm und das von ihm (Balduin) neuerbaute Haus auf der Schmidburg bei Rhaunen als Lehen beläßt, den Turm von Steinwerk niemals höher machen als 3 Getrewetze (Stockwerke), jeden von höchstens 12 Fuß, und darauf nur einen Helm von Holz, kein eigentliches Dach, setzen, 14. Sept. 1330. Günther CDRM 3,286 ff. Dagegen muß der gefangene Balduin "alle den Buw, den wir zu Birkenfeld gebuwet han", "in ire (Lorettas) Gewald geben, damit Sie damit Du allen iren Willen und den breche. behalden uns (aber), das uf dem Hut ist (d. i. mit Ausschluß des gesamten lnventars) ebend. 7. Juli 1328. (256.) Denn wenn er zur Sicherung eines Moselzolls angelegt war, so hatte man ihn möglichst hoch gemacht, um vom Fels herab das Fahrwasser zu beherrschen.

Doch handelt es sich nur um einen Zollturm? So pflegt man sich wohl seit dem Pfarrer und Kollaborator am Gymnasium, Johann Heinrich Röhde, der auch 1782 die Gräfinburg aufgebracht hat, auszudrücken. Aber schon Joh. Kaspar Zillesius, ein zu Trarbach tätiger und 1687 verstorbener Pfalz-Sponheimischer Regierungs- und Konsistorialrat, spricht von einem Zollbaus, Sinte mosell ( Schreib- oder Druckfehler für Sirte mosel. Rhein. Archiv 2, 218.) genannt, über das sich Graf Johann mit Boemund vertragen habe. Wir haben es also aller Wahrscheinlichkeit nach mit einem größeren, auch als Wohnung dienenden Bau, einer Art Vorburg zu tun, die in erster Reihe die Starkenburg zu decken bestimmt war.

Zu dem Namen Syrten- oder Sirtenmosel. der bei Brower und Zillesius auftaucht, ist zu bemerken, daß man hier wohl einen Flurnamen auf den festen Bau übertragen hat. Sertenmosel heißt noch heute die Weinbergslage, die sich nördlich an die Lagen "Unter Burg, Lausa und Rot(t)wingert" anschließt und unter der Bezeichnung "Mark" an die Enkircher Gemarkung grenzt. Vielleicht hat sie im 14. Jahrhundert die Lage "Unter Burg" noch mit umfaßt. Schon im 16. Jahrhundert heißt sie genau so wie heute: Serten- oder Sirtenmosel" - (Pfarrgültbuch). Aber noch 1493 steht in einer im Pfarrarchiv erhaltenen Urkunde vom 13. Januar: vor Syrtenmosel; drei Weinberge nämlich in dieser Lage sind der Trabener Pfarrkirche zinsbar; einer davon heißt "Boren (Born, Quell) wingert",und ein anderer "stoßet wider den Burgweg".

Vermutlich rührt der Name daher, daß die Mosel schon damals etwas weiter unterhalb durch Buhnen (Kribben) und Fischzäune eingeengt war, und stammt aus dem Französischen, wo serre de Moselle eine "Fischzaunkammer der Mosel" bedeutet.

Oder sollten Graf Johann und die Seinen ihr neues Zollhaus zum Spott serre de Moselle genannt haben, um so recht drastisch seinen Zweck auszudrücken ? ( Das Wort aus dem lateinischen, etwa "serrata Mosella" gezackte, gebuhnte Mosel, herzsuliten, erscheint zu gewagt. - Vielleicht, bringt eine gründliche Untersuchung der Baureste auf dem Hohenfels weitere Aufschlüsse, wenn sie durch einen Kenner des mittelalterlichen Burgenbaues vorgenommen wird. Die Besitzer des Weinbergs, die Erben des Herrn Geheimrats Clemens Gescher, werden sie gewiß gerne, etwa in der Zeit nach der Weinlese, gestatten.). Das ist wenig wahrscheinlich, und jedenfalls hat es nur kurze Zeit die Schiffahrt behindern können; dafür hat die Klugheit und Tatkraft des bejahrten Trierer Kurfürst- Erzbischofs Boemunds II. Sorge getragen, der von seiner überlegenen weltlichen Macht vollen Gebrauch machte. [1]

Der Zugang zum Turm erfolgt von der Straße aus über einen Privatweg / Treppe und auf eigenes Risiko. [2]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wehrbauten und militärische Anlagen / Burgen
Zeit:
1356
Epoche:
Gotik

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 7.134286
lat: 49.956668
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Lausa

Internet
http://www.litzigerlay.de/geschichte/geschich/grevenb/prof_diesel_/1_der_soge_nannte_zollturm.html

Datenquellen
[1] Die Grevenburg an der Mosel. Von Prof. Dr. Heinrich Disselnkötter auf: http://www.litzigerlay.de/geschichte/geschich/grevenb/prof_diesel_/1_der_soge_nannte_zollturm.html
[2] Marcin Pach, Leverkusen, 2020. wehrbauten.de

Bildquellen
Bild 1: © Marcin Pach, Leverkusen, 2020. wehrbauten.de
Bild 2: © Marcin Pach, Leverkusen, 2020. wehrbauten.de
Bild 3: © Guenther Hauenstein http://guenter-hauenstein.de/index.html

Stand
Letzte Bearbeitung: 01.03.2022
Interne ID: 14629
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=14629
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