Ehemaliger Fährturm

Einziges erhaltenes "Fährturmpärchen" an der Mosel
Trittenheim, Gemeinde Trittenheim

Beschreibung
Fährtürme östlich des Ortes an der Mosel. Nahe der neuen Moselbrücke auf beiden Ufern die ehemaligen Fährtürme erhalten, jeweils drei bis vier Geschosse auf quadratischem Grundriß, hohes Zeltdach. Angeblich Ende 18. Jahrhundert.

[Denkmalliste des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Juni 2008]


Ubi naves transeunt …

Der auf einer Halbinsel liegende Gleithang an einem der ausladenden Mäanderbogen der Mosel und der gegenüberliegende, bis an das Moselufer herantretende Prallhang sowie die das Territorium der Gemeinde Trittenheim durchschneidende Mosel bestimmen nicht nur Trittenheims topographische Lage, die immer wieder zum Motiv für Fotografen wird, auch die Möglichkeiten und Schwierigkeiten der Verkehrsanbindung des Ortes seit seinem Bestehen werden dadurch bestimmt.

Schon die urkundliche Ersterwähnung im Prümer Urbar (893 angelegt, 1222 abgeschrieben und kommentiert) macht in der Beschreibung der wirtschaftlichen Basis des Ortes Trittenheym (28. Kapitel) und des anderen Trittenheim" (alius Trittenheym, Kapitel 29.) deutlich, dass
Transportwege - zum Beispiel für die Angerfahrten, die zur Ablieferung der Naturalzinsen geleistet wurden - eine wesentliche Bedeutung für die wirtschaftliche Situation der Bevölkerung wie ihrer Grundherren hatte.

Wo ortseitig die Wege verliefen, lässt sich nur vermuten haben; hingegen führte der Bau der Moseltalbahn in den Jahren 1902/03 dazu, auf dem rechten Moselufer eine von Römern zwischen Trier und Neumagen genutzte Straße archäologisch nachweisen zu können. Wer vom Ort zu den Weinbergen und zum Wald gelangen wollte oder von der Römerstraße nach Trittenheim - wie sollte das ohne Überquerung der Mosel gelingen? Zwar war sie seinerzeit noch nicht durch menschliche Eingriffe vertieft und kanalisiert und hatte häufig einen weit geringeren Wasserstand als heute im Sommer, doch eine Transport z. Bundesstraße der Weinernte oder von Holz von war ohne technische Hilfe kaum denkbar. Einen ersten, bisher kaum beachteten Hinweis auf eine Fährtätigkeit Trittenheims gibt das um 1200 - also etwa zeitgleich mit dem Kommentar des Prümer Urbar - entstandene Verzeichnis der erzbischöflichen Rechte im Bannforst Hochwald" für den Trierer Erzbischof und Kurfürsten Johann I. (1189-1212). Bei der Beschreibung der Ausdehnung dieses Bannforstes spricht die Quelle davon, dass terminus autem huius officii [scil. Foresti] incipit in Trithenheim in ripa ubi naues transeunt. Et transit montem per uiam que uulgo carral dicitur; die den gesamten Hochwald umfassende Grenzbeschreibung endet schließlich mit der Bemerkung et per descensum moselle usque ad tritenheim ad portum unde incepimus;

Übersetzung: die Grenze aber dieses Bannforstes beginnt in Trithenheim am Ufer, da wo [die] Schiffe übersetzen; und sie steigt den Berg empor über den Weg, der gemeinhin Carral genannt wird […] Und der hinabfließenden Mosel folgend bis Trittenheim an den 'Hafen', wo wir begonnen haben . Wenn hier von navis = Schiff und transire =
hinübergehen gesprochen wird, dann ist deutlich an ein Überqueren der Mosel mit einer, ihrem Bautyp nach nicht näher bestimmten Fähre zu denken. Damit reicht die Fährtradition Trittenheims mindestens bis in das hohe Mittelalter hinab, auch wenn zur damaligen Zeit wohl noch keine Fährtürme errichtet waren.

Seither wird die Fährstelle immer wieder in Territorialumschreibungen der drei örtlichen Grundherren genannt, des Manderscheider Grafen, der Abtei Sankt Matthias und des Erzbischofs von Trier: zum Beispiel nach einem Mattheiser Weistum von 1511 beginnt an der ferre" (Fähre) der
grundherrschaftliche Besitz die apthie" (die Abtei, heute Apotheke), das Mattheiser Urbar aus der Mitte des 18. Jahrhunderts spricht von der fahrley", also dem Felsen, an dem die Fähre landete und an dem wohl über lange Zeit das Pontenseil befestigt war.


Fährrecht - Fährschiff - Fährturm

Fähren waren wie auch Mühlen ein bedeutender Rechtsbesitz des Grundherren. Vielfach war es der Trierer Erzbischof und Kurfürst selbst, der die Fährrechte und mit ihm das Fährregal auf der Mosel besaß - es gab aber auch andere Rechtsinhaber wie zum Beispiel Sankt Maximin für die bedeutende Schweicher Fähre . Trittenheims Fähre lag im
grundherrschaftlichen Bereich des Erzbischofs und er besaß dieses Fährrecht bis zum Ende des Kurstaates. Dem Kurfürsten als Landesherrn stand allgemein das Recht der Fährordnung auf den öffentlichen Flüssen zu. Dies galt auch für Trittenheim, auch wenn hier Kurtrier nicht alleiniger Grundherr war, sondern gegenüber dem Manderscheider Grafenhaus, das in der Rechtsnachfolge Prüms beziehungsweise Viandens stand, mit der Abtei Sankt Matthias zusammen nur so viele Schöffen aufbringen konnte, wie Manderscheid für sich selbst in Anspruch nehmen konnte. Dies dürfte sich auch daher erklären, dass die Mattheiser Abtei ihren Trittenheimer
grundherrschaftlichen Besitz in Trittenheim der Überlieferung nach einer Schenkung durch Erzbischof Egbert (um 950?993) oder Bischof Eberhard (1047-1066) verdankt. Aus einer Weisung des Manderscheider
Weistums, in der es u.a. um Wasser-, Weide-, Weg- und Stegrechte geht wird die rechtliche Stellung des Erzbischofs deutlich. So heißt es im Weistum des Jahres 1532: beide hern [d. der Graf von Manderscheid und der Erzbischof] gleich, wasser vnd weide, wege vnd stege, zugk vnd
fluck, pront vnd fondt, den fisch vf dem sand, dass wildt vf dem lande.

Da an dieser Stelle, die von gemeinsamen Rechten spricht, keine ausdrückliche Notiz von einer Fähre gemacht wird, liegt es nahe, diese allein dem Erzbischof zuzuordnen. An dieser Stelle lassen sich aufgrund der bislang erschlossenen Quellen keine Details für ein konkretes
Trittenheim Fährrecht vorlegen.

Besaß die Trittenheimer Fähre eine überörtliche Bedeutung? Im Vergleich mit der für den überregionalen Verkehr bedeutenden Schweicher Fähre, an die auch Trittenheim jährlich einen Obulus zu entrichten hatte, besaß die Trittenheimer Fähre sicher eine weit untergeordnetere Bedeutung. Keine größere Straße führte an ihr vorbei wie etwa die durch die Eifel nach Koblenz führende große Überlandstraße, die von Schweich aus zu erreichen war. Und doch lässt sich feststellen, dass sie eine zeitlang nicht ganz ohne Bedeutung für benachbarte Orte war. Eine Archivalie aus dem Jahr 1699, die sich auf die Mark Thalfang bezieht, spricht davon, dass von jedem Haußgeseß noch ein Berncastler Sester Korn, so das Ambt vorhin auf das fähr nach Trittenheim gelieffert, dessen sie aber frey gesprochen, weil selbiges dem Ambt nicht mehr nöthig erachtet wird zu erheben war. Wer also häufiger die Ufer vom Hunsrück zur Eifel wechseln musste und dies über Trittenheim tat, der war wie in Schweich dazu verpflichtet, nicht nur einen für eine konkrete Nutzung zu entrichtenden Fährlohn zu zahlen, sondern auch eine Grundabgabe, die allerdings im obigen Fall nicht mehr gezahlt wurde.

Ein Grund, die Trittenheimer Fähre zu nutzen wird schon in der Quelle des 13. Jahrhunderts genannt: et transit montem per uiam que uulgo carral dicitur" und sie [die Grenze] überquert den Berg über den Weg, der allgemein Carral genannt wird". Der Carral, der heute Kordel genannt
wird, war die Verbindung, über die man in das Dhrönchen mit seinen Mühlen - erstmals 1383 urkundlich belegt - und den Trittenheimer Wald gelangen konnte, der seinerzeit noch Eigentum der Grundherren und damit besonders geschützt war. Der Carral war aber auch ein Verbindungsweg zu den benachbarten Orten im Hochwald, die diesen Weg und die Fähre nutzen konnten, um über den sanft ansteigenden Gleithang, wahrscheinlich über den alten Verlauf des Hinkelwegs, zur Acht und von dort in die Eifel zu gelangen.

Folgt man der Namensdeutung, dann waren die Carral genannten Wege Karrenwege, die von ihrer Bauweise her oft steingepflastert waren und somit für einen größeren Wirtschaftsverkehr geeignet erschienen. Ob der Trittenheimer Carral gepflastert war ist nicht festzustellen, allerdings ist noch heute gut erkennbar, dass er bei seiner künstlichen Anlage schon durch die Führung über den blanken Schieferfels an einigen Stellen eine gewisse Festigkeit erlangt hatte. Heute ist die verkehrstechnische
Bedeutung des Carrals durch die Anlage des neuen Kordels" (L 148) in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts zwar nicht mehr gegeben. Umso mehr können Menschen beim Auf- und Absteigen mit ihren eigenen Füßen nicht nur Höhenmeter gut machen, sondern sich zugleich auf den ausgetretenen Spuren einer langen Tradition von Fuhrwerken, Reisenden, Pilgernden erinnern.

Georg Bärsch berichtet in seiner Eiflia Illustrata: Im Jahr 1600 bat die Gemeinde Trittenheim den Erzbischof Lothar (von Metternich) ihr die Zollfreiheit für ihre 'neu gebaute Schiffung' (Fähre) zur Überfahrt schwerer Lasten und für das zu Trier gekaufte Korn zu bewilligen. Dass man sich an den Inhaber des Fährregals, den Trier Erzbischof wandte, war nicht mehr als selbstverständlich, hatte er doch den größten Nutzen davon, dass seine Fähranstalt nutzbar blieb. Wenn davon gesprochen wird, dass die Fähre zur Ueberfahrt schwerer Lasten gebraucht wurde, dann macht dies deutlich, welche wirtschaftliche Bedeutung der Fähre zukam.

Im allgemeinen wurden solche Fähren als Ponten (von latein. Ponto) bezeichnet und als sogenannte Gierfähren an einem Hochseil über den Fluss geführt. Schon zwei Jahrzehnte später, im Jahre 1619, verzeichnet das Saarburger Zollregister wiederum die Lieferung eines neuerbauten Fährschiffes nach Trittenheim durch einen Schiffer namens Hein (Heinzen) aus Saarbrücken aus. Die Werft dürfte vermutlich in oder um Wallerfangen, einem Zentrum des Schiffbaus, gelegen haben.

Die Trittenheimer Pfarrchronik, die für das örtliche Geschehen des 19. Jahrhunderts eine der wichtigen lokalen Quellen darstellt, notiert zum Jahre 1851: In diesem Jahre wurde dahier eine neue Fähranstalt mittels Türmen erbaut; damit ist ein Fährschiff genannt, das die beiden Türme zur Führung des Seiles benutzt. Den augenscheinlichsten Beweis für Trittenheimer Fährtradition bieten die beiden an den Ufern stehenden Fährtürme. Für den ortseitig stehenden Turm lässt sich an einem alten Eichenbalken das Datum 1743 als Baujahr ablesen. Offen bleiben muss allerdings gegenwärtig, ob dieses Datum als Zeitpunkt einer erstmaligen Errichtung eines Fährturms anzusehen ist oder ein älteres Bauwerk ersetzt wurde. Der sogenannte 'Foahrfëls' (Fährfelsen) hingegen dürfte in der Tat über lange Zeit der Verankerung des Führungsseiles und sein Fuß als Anlegestelle gedient haben. Der zweite Turm auf der rechten Moselseite dürfte zeitgleich entstanden sein, auch wenn er in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts offensichtlich grundlegend renoviert wurde: in der Trierschen Zeitung vom 1.6.1834 (Nº 87) erschien im Oeffentliche[n] Anzeiger zum Amtsblatt der Königlichen Regierung" die Ausschreibung, dass am Mittwoch den 11. kommenden Mts. Juni um 2 Uhr des Nachmittags, […] zu Trittenheim: I. Der Bau eines unterirdischen Wasser=Abzugs=Kanals in dem Dorfe Trittenheim, veranschlagt zu 107 Rthlr. 15 Sgr. II. Die Reparatur des Fährhäuschens am rechten Mosel=Ufer, Trittenheim gegenüber, veranschlagt zu 51 Rthlr. 27 Sgr. 3 Pf., dem Mindestfordernden zugeschlagen werden."

Fährtürme dienten nicht nur der Verankerung des Seiles, an dem die Ponte geführt wurde. Der mehrstöckige Turm ließ sich auch als bescheidener Wohnraum für den Fährmann nutzen, soweit er nicht ein bescheidenes Haus in der Nähe nutzen konnte. Fotoaufnahmen vom Anfang des 20. Jahrhunderts zeigen, dass der ortseitige Fährturm noch außerhalb" des Dorfes lag und auch die Häuser nicht so nah ans Ufer herantraten. Die Anlegestelle befand sich in etwa in der Verlängerung der Moselstraße rund 50 m flussabwärts.

Die Verankerungen des Seiles waren an den aus dem Dach herausragenden markanten Turmbalken angebracht; auf der rechten Moselseite konnte, solange kein Fährturm zur Befestigung zur Verfügung stand, der sogenannte Fährfels als Haftpunkt dienen; bevor er zum Abbau von Dachschiefer genutzt wurde, ragte er weit mehr an das Moselufer heran.

Einen Einschnitt in die Fährrechte auf der Mosel ergab sich durch die Besetzung des kurtrierischen Gebietes in der Zeit der französischen Annexion. Alle Fähranstalten wurde durch ein Gesetz vom 6. frimaire VII (=26.11.1798) verstaatlicht. Auch in der preußischen Zeit wurde dieser Status nicht rückgängig gemacht, auch wenn die meisten später den
Gemeinden in einem Pachtverhältnis überlassen wurden. Auffallend ist, dass durch einen Präfekturbeschluss vom 18. August 1810 sowohl die Fähre der Gemeinden Mehring als auch die Trittenheims eine Ausnahmeregelung erhielten und wieder in den Gemeindebesitz übergingen. Auch in preußischer Zeit blieb dieser Status erhalten, was ein königliches Reskript vom 24.10.1857 ausdrücklich festhält. Die Pontenfähre Trittenheims wird sowohl 1866 noch als gemeindeeigen benannt als auch bei der Erhebung 1893 als eine von insgesamt 74 Moselfähren aufgezählt. Rund neunzig Jahre später hatte sich ihre Zahl auf 12 reduziert.


… one of these flying bridges …"

Während seiner Moselreise beobachtete der Engländer Oktavius Rooke einen Fährgang bei Trittenheim und hielt das Gesehene in seinem Reisetagebuch fest:

Bei Trittenheim findet sich eine der 'fliegenden Brücken', die für die Mosel so eigentümlich sind. Sie ist folgendermaßen ausgebildet: auf jedem Flussufer ist ein Turm errichtet; zwischen den Spitzen dieser Türme ist ein Tau gespannt, das an schweren Pfosten befestigt ist, die in das feste Mauerwerk eingelassen sind. Dieses Tau hängt wie ein Bogen über der Mosel. An einem mit einem Wirbel befestigten dicken Seil, das frei am Tau vorbeiläuft und bis zur Wasseroberfläche herabhängt, ist ein flaches Boot befestigt. Es wird durch die Kraft des schnell fließenden Flusses angetrieben und vom Steuermann, der es lotst, nach Belieben von einem zum anderen Ufer hinübergefahren. So transportiert der Fährmann mit wenig Mühsal schwere Ladungen. Wo es die Breite des Flusses erlaubt, wird diese Art der fliegenden Brücken gebraucht; andernorts werden solche wie am Rhein gebräuchlichen verwandt.

[Christoph Schmitt, 2003]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr / Fähren
Zeit:
1851
Epoche:
Historismus / Jugendstil

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.905718
lat: 49.822266
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Hinterm Fahrhaus im Fußwingert

Internet
http://www.trittenheim.de/

Datenquellen
Denkmalliste des Landkreises Bernkastel-Wittlich, Juni 2008. Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, Fachbereich Beraten, Planen, Fördern. Postfach 1420, 54504 Wittlich, und Christoph Schmitt, 2003.

Bildquellen
Bild 1: © Helge Rieder, Konz, 2000
Bild 2: © Helge Rieder, Konz, 2000

Stand
Letzte Bearbeitung: 19.07.2008
Interne ID: 15406
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=15406
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