Hochgericht

Detzem, Gemeinde Detzem

Beschreibung
Als im Jahre 1736 das Hochgericht (Galgen) zu Detzem auf der Höhe, am Mordbache, aufgerichtet wurde, stellten sich Hochgerichtsmeier, die Schöffen, die Gehöfner Unterthanen und Schützen, am Hangbaum, an welchem die Zimmerleute arbeiteten. Sobald die Zapfen an diesem eingefugt waren, schlug der Amtmann, im Namen des Abts von Sankt Maximin, den ersten Nagel ein, ihm folgten Meier und Schöffen mit der Axt, und die Zimmerleute richteten mit Hilfe der Gehöfer das Gerüst auf, wobei der Amtmann erklärte, daß dies keines Ehre nachtheilig sei. Der Amtmann berührte hierauf feierlich mit seinem Stabe das Hochgerichtszeichen, was alle anwesenden Gerichtspersonen ebenfalls thaten; diejenigen, welche keinen Stab hatten, berührten das Hochgerichtszeichen mit der Hand.

Der Zimmermann heftete einen mit Blumen geschmückten Birkenstrauß an den Galgen, und sprach seinen Spruch, der Kellner warf Geld unter die Jugend und die Schützen feuerten ihre Gewehre ab. [1]

Die südlich angrenzende Flur am Schleicherberg heißt: Auf Mordflur.
[Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Richtstätten
Zeit:
1736
Epoche:
Barock / Rokoko

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.856472
lat: 49.778506
Lagequalität der Koordinaten: Vermutlich
Flurname: In der Mohrbach

Internet
http://www.detzem.de/

Datenquellen
[1] Weisthümer, gesammelt von Jacob Grimm, 2ter Theil, S. 320. In: Georg Bärsch: Der Moselstrom von Metz bis Coblentz. Trier, 1841.


Stand
Letzte Bearbeitung: 26.10.2013
Interne ID: 32457
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=32457
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