Stolleneingang

Kasel, Gemeinde Kasel

Beschreibung
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt.

[Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr / Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
Zeit:
Undatiert
Epoche:
Undatiert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.75003
lat: 49.76123
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Kaulbüsch

Internet
http://www.besucherbergwerk-fell.de

Datenquellen



Stand
Letzte Bearbeitung: 25.12.2013
Interne ID: 32551
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=32551
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