Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt.
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.78611
lat: 49.75483
Lagequalität der Koordinaten: Vermutlich
Flurname: In Rilpes unter Laykaul