Stolleneingang

Fell, Gemeinde Fell

Beschreibung
Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt.

[Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr / Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
Zeit:
Undatiert
Epoche:
Undatiert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.78611
lat: 49.75483
Lagequalität der Koordinaten: Vermutlich
Flurname: In Rilpes unter Laykaul

Internet
http://www.besucherbergwerk-fell.de

Datenquellen
[1] GeoPortal des Landes Rheinland-Pfalz. Http://www.geoportal.rlp.de/


Stand
Letzte Bearbeitung: 24.12.2013
Interne ID: 32744
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=32744
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