Denkmalzone Knochenhöhle (2)

Punkt 22 des Geopfades
Berndorf, Gemeinde Berndorf

Beschreibung
Durch die Gemarkung selbst führen mehrere Routen des Geopfades. Punkt 22 des Geopfades Rauheck liegt westlich des Ortes an der Straße nach Kerpen. Es handelt sich hierbei um einen ehemaligen Steinbruch, auf dessen Halden man zahlreiche Versteinerungen des Mitteldevon finden kann. Der hier abgebaute, hochwertige Kalkstein entstand vor etwa 370 Mio. Jahren, als riffbildende Organismen (Korallen, Stromatoporen, Seelilien etc.) bis zu 70 Meter mächtige Kalkbänke ablagerten. Fossiliensammler finden hier besonders häufig Reste von Stromatoporen, Seelilien und von Korallen, bei denen die hübsche Pantoffelkoralle Calceola sandalina besonders häufig zu finden ist.

Direkt nördlich von diesem Fundort wurde ein neuer Steinbruch in Betrieb genommen. Sozusagen als Nebenprodukt des Steinbruchbetriebes entdeckten Höhlenforscher im Jahre 1987 ein riesiges Karsthöhlensystem, in dem sich auf einem Areal von etwa 75 x 45 Meter Klüfte und Spalten auf mehreren Etagen zu einer Länge von 645 Meter addieren. Durch Bestimmung der zahlreichen Knochenfunde konnte das Alter der Höhle auf etwa 120.000 Jahre abgeschätzt werden. Von hohem wissenschaftlichen Wert waren die Knochenfunde, belegen sie doch die Existenz zahlreicher Tiere, die nach der letzten Eiszeit in der Eifel ausgestorben sind. U.a. wurden Knochen von Elch, Rentier, Ur, Rothirsch, Braunbär, Pferd, Riesenmaulwurf, Schneehase und Auerhuhn bestimmt. Leider konnte bisher die Existenz eines eiszeitlichen Menschen nicht bewiesen werden.

Die Knochenfunde befinden sich heute im Landesmuseum Trier.
[Homepage der Gemeinde Berndorf]


... Zu ergänzen ist leider, dass die Höhle im rahmen der bereits beschlossenen Steinbrucherweiterung abgebaggert wird.
[Judith Mies http:/www.arduinna.de/]



Der Besuch von Höhlen kann gefährlich sein. Bitte verhalten Sie sich im Punkt Sicherheit in allen Höhlen so, als ob Sie der Erstbegeher sind.

"Wenn Du in
eine Höhle gehst...
nimm nichts mit,
lass nichts zurück,
zerstöre nichts und
schlag nichts tot!"

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt. [Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Naturobjekte / Höhlen /
Zeit:
1988 [Unterschutzstellung ]
Epoche:
20. Jahrhundert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.709094
lat: 50.307990
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Vor unter Bergen

Internet
http://www.berndorf-vulkaneifel.de/

Datenquellen
Homepage der Gemeinde Berndorf http://www.berndorf-vulkaneifel.de/ und Judith Mies http://www.arduinna.de/


Stand
Letzte Bearbeitung: 16.03.2004
Interne ID: 4037
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=4037
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