Ehemalige Hebestelle (Barriere)
Biewer, Stadt Trier
Beschreibung
In Preußen wurde seit dem 1. Januar 1823 auf den Staats- und Bezirksstraßen Barrieren errichtet, um Straßenzölle für den Bau- und die Unterhaltung der Straßen zu erheben. Befreit von diesen "Barrieregeldern" Post, Militär und ab 1862 Landwirte für Fuhren mit tierischem Dünger (Mist und Jauche). Es wurde behauptet, dass wegen der kostspieligen Erhebung nur etwa 25% der kassierten Gelder für den Staatsfiskus verblieben. Das Gesetz wurde nach jahrelangem Drängen, besonders seitens der Landwirtschaft, im Jahre 1875 endlich aufgehoben.
Auch in Biewer gab es an der Staatsstraße eine Hebestelle (Barriere) in der engen Kurve am Ortseingang. Der Maurer Paul Bi(e)dinger, geb. 1807, und danach dessen Sohn Wilhelm, geb. 1837, hatten diese Hebestelle gepachtet. 1866 war der Nettoertrag in Biewer 505 Reichsthaler, bei der staatlich verwalteten Hebestelle in Ehrang hingegen nur 268 Reichsthaler. [1]
Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale /
Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr /
Zeit:
1823
Epoche:
Klassizismus
Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.663634
lat: 49.778493
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: In Biewer
Internet
http://de.wikipedia.org/wiki/Trier-Biewer
Datenquellen
[1] Friedrich Keil: Biewerer-Ortschronik. Band 1, 1985. Hrsg. Verein für Heimatpflege Biewerer Haohnen 1952, e.V.
[2] Katasterkarte Biewer von 1857, Sammlung Jörg Busch, Trier-Biewer.
Stand
Letzte Bearbeitung: 04.09.2020
Interne ID: 49908
ObjektURL:
https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=49908
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