Schieferbruch

Naurath, Gemeinde Naurath (Wald)

Beschreibung
Nachdem sich herausstellte, dass der hier abgebaute Schiefer nicht für bauliche Zwecke genutzt werden konnte, wurde der Betrieb eingestellt. Es blieb ein Stollen mit einer Länge von 24 m. [1]

Der Besuch von Höhlen kann gefährlich sein. Bitte verhalten Sie sich im Punkt Sicherheit in allen Höhlen so, als ob Sie der Erstbegeher sind.

"Wenn Du in
eine Höhle gehst...
nimm nichts mit,
lass nichts zurück,
zerstöre nichts und
schlag nichts tot!"

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt. [Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr / Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
Zeit:
1948
Epoche:
20. Jahrhundert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.88664
lat: 49.75848
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Auf dem Hellberg

Internet
http://naurath-wald.de/

Datenquellen
[1] Info-Tafel Traumschleife 5-Täler-Tour

Bildquellen
Bild 1: © Werner Weber, Mannebach, 2020.
Bild 2: © Werner Weber, Mannebach, 2020.

Stand
Letzte Bearbeitung: 27.10.2020
Interne ID: 50119
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=50119
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