Kalksteinabbau Merter Lay

Oberbillig, Gemeinde Oberbillig

Beschreibung
In der Merter Lay wurden nachweislich schon seit Jahrhunderten Kalksteine gebrochen und mittels hölzernen Schlitten in künstlichen Schlittenbahnen zu Tal verfrachtet. Bereits in der Tranchotkarte (1812) sind diese Schlittenbahnen, künstlich aufgeschüttete Hügel und Schluchten, eingezeichnet. Kleine zerstückelte Parzellen in diesem Gebiet lassen darauf schließen, dass damals nicht industrieller Abbau betrieben wurde.

Ein schriftlicher Nachweis für industriellen Abbau findet sich in der Schulchronik. Hier wird für das Jahr 1905 berichtet, dass die Firma Weis & Co. aus Metz einen Pachtvertrag mit der Gemeinde abgeschlossen hat, um auf die Dauer von zehn Jahren die Kalksteinbrüche wieder in Betrieb nehmen zu dürfen. Dafür mussten sie vier Jahre 2000 Mark Pacht jährlich entrichten und weitere sechs Jahre 3000 Mark. Es wurden zu Beginn 70 Beschäftigte eingestellt!

Nur ein Jahr später, im Jahr 1906, sank die Zahl der Beschäftigten bereits wieder auf Zehn.

Von 1928 an bis in die 30er Jahre betrieb die Firma TKDZ die Kalksteinbrüche in der Merter Lay.
Während dieser Zeit trieb sie auch drei noch heute weithin sichtbare Stollen in den Fels. Diese Stollen gehen jeweils nur wenige Meter tief in den Fels. Schön zu sehen ist noch heute, dass beim Abbau stufenförmige Abbausohlen gebildet wurden. Besonders an diesen Stollen ist, dass das Mundloch nicht ebenerdig angelegt wurde. Zwei der Stollen sind etwa in drei Metern Höhe angelegt worden. Der Dritte befindet sich in über zehn Meter Felshöhe.
Zur Zeit des Abbaus konnten die Stollen mittels Holzplattformen betreten werden. Über diese Holzplattformen wurde auch der abgebaute Kalkstein ausgefahren, um dann mittels Loren zu Tal gefahren zu werden. Dort türmten sich dann die Steine so lange auf, bis der Wasserstand der Mosel es meist im Winter erlaubte die Steine per Schiff abzutransportieren.

Der Bergbau in der Merter Lay wurde nach dem Krieg nicht wiederaufgenommen. [1]

Laut § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes beginnt die Fledermausschutzzeit am 01. Oktober und endet am 31. März. In diesem Zeitraum ist das Betreten von Höhlen, Grotten, Bunkern, Stollen und anderen potentiellen Winterschlaf-Behausungen von Fledermäusen gesetzlich untersagt.

[Redaktion]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Wirtschaft, Gewerbe und Verkehr / Rohstoffgewinnung und -verarbeitung
Zeit:
1812
Epoche:
Klassizismus

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.486973
lat: 49.697674
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: In der Merter Lay

Internet
http://www.oberbillig.de/

Datenquellen
[1] Christian Birringer, Oberbillig, 2024.
[2] Kartenaufnahme der Rheinlande durch Tranchot und von Müffling (1803-1820) Blattnummer: 225 von 1817, 226 von 1812 Blattname: Temmels / Konz, Aufnahme: 225 Leutnant Reiche, 226 Ing. Geograph Kolb. © GeoBasis-DE / LVermGeoRP 2016, dl-de/by-2-0, www.lvermgeo.rlp.de

Bildquellen
Bild 1: © Christian Birringer, Oberbillig, 2024.
Bild 2: © Christian Birringer, Oberbillig, 2024.
Bild 3: © Christian Birringer, Oberbillig, 2024.

Stand
Letzte Bearbeitung: 14.12.2024
Interne ID: 55113
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=55113
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