Altenhofer Galgenkreuz

Oberweis, Gemeinde Oberweis Kuhweg

Beschreibung
Südlich des Dorfs am Weg zum Altenhof (Gemarkung Bettingen) steht das sogenannte Altenhofer Galgenkreuz, ein knapp 3 Meter hohes spätgotisches Nischenkreuz aus rotem Sandstein. Der achteckige Schaft ist aus einem Stück gearbeitet. Der Nischekopf, der die Jahreszahl 1499 trägt, ist mit dem Kreuz aus einem Stück hellen Standstein gefertigt. Seine Seiten zeigen in Spitzbogenblenden eine Schwurhand und das Lamm Gottes - wahrscheinlich Hinweise auf die ehemalige Funktion des Kreuzes als Ort eines Gerichts (vgl. das Marktkreuz in Trier und das Justizkreuz in Echternach, beide ebenfalls mit einem Lamm Gottes). Stamm und Balken des Kreuzes sind mit Maßwerknasen geziert. Der Korpus zeigt starke Verwitterungsschäden. [1]

Weitere Anmerkung von einem Besuch im Juni 2002:
Direkt vor dem Kreuz (von diesem neuerdings durch eine reichlich deplaziert aufgestellte neue Ruhebank getrennt steht ein steinerner Sitz (vielleicht ein Sitz für einen Richter?) [2]

Gut erhaltenes Nischenkreuz aus dem Jahr 1499, somit eines der ältesten in der Eifel. Nach vorne tiefe Nische, links und rechts flache Nischen mit verschiedenen Symbolen: (Schwur)-Hand als Rechtssinnbild bzw. als Sinnbild für Gott, das Lamm Gottes mit Fahne, gleichzeitig das Wappen der Abtei Prüm. Der Korpus weist gotische Merkmale auf: eng anliegendes Lendentuch, gestreckte Finger, übereinander gelegte Füße. Auch das Kreuzschild über dem Korpus hat gotische Buchstaben. Der Eisenhaken
diente zum Aufhängen von Gegenständen, z.B. einer Laterne. Das Kreuz, das auf einen Gerichtsplatz hindeutet, war ursprünglich zu Kirche und Friedhof
ausgerichtet. [3]

Gerichtsbarkeit während der Neuerburger Zeit

Der Hof zu Weis hatte auch ein Gericht. Einen Hinweis hierauf gibt das "Altenhofer Galgenkreuz" auf dem Galgenberg mit der eingemeißelten Jahreszahl 1499, das als Gerichtskreuz angesehen wird. Auf einer Seite des Kreuzes ist eine Schwurhand zu erkennen, auf der anderen Seite das Lamm Gottes. Man sieht bei diesem Kreuz eine Verbindung zum Echternacher Justizkreuz und zum Trierer Marktkreuz.
(Weitere Erläuterungen zu den Oberweiser Kreuzen finden sich in einem gesonderten Beitrag.)

1592 bestand der Gerichtshof aus: Poesz Schmitt und Wilhelm Reinard aus Weis, Theis Arnold aus Hisel, Theis Thomis aus Stockem und Claes Hasen aus Brimingen.
Man entschied über Schuldforderungen und konnte diese auch eintreiben. Für angerichteten Schaden oder Grenzsteinversetzungen wurden Strafen festgesetzt. Bei Weigerungen konnten vom Meier oder dem Steuerboten Pfändungen durchgeführt werden. Ferner wurde darüber gewacht, dass niemand sein Gut ohne Erlaubnis der Herrschaft verkaufte, verpfändete, vertauschte oder verteilte. Die Kosten der Gerichtsverhandlung hatte der Beklagte in Form von Geld oder Naturalien zu tragen. Sie waren für den Meier und den Steuerboten bestimmt.

Das "Hochgericht" über Oberweis war in Neuerburg, wobei es zu heftigen Streitereien zwischen den Herren von Neuerburg und Bettingen kam, wem denn nun eigentlich die Gerichtsbarkeit Oberweis gehöre und an wen somit die Strafen und Abgaben zu zahlen seien. Es kamen schon einige Gulden zusammen. Hier einige Beispiele aus Akten, die der Oberweiser Schulchronik entnommen worden sind:
"Anno 1539 liefert der Meyer Husmann wegen einer Buß an die Grafschaft Neuerburg ab 80 Gulden."
"1568 bezahlt Claus uff der Bach zu Weisz, weil er die Gemein überfahren uff dem Land, das er von dem Bayer bestanden hat, 1 Gulden 9 Albus Strafe nach Neuerburg."
"Anno 1570 wurden an Strafen, die auf dem Jahrgeding zu Weisz verfallen waren, 161 Gulden an die Kasse der Herrschaft Neuerburg abgeliefert."
"1578 gab es bei den Weiszer 4 Gulden Buße, welche - wohl als Geschenk der Herrschaft - bei dem Meier von Weisz in Beisein des Gerichtes verzehrt wurden." [4]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Richtstätten
Zeit:
1499
Epoche:
Gotik

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.426809
lat: 49.958530
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Auf Kanert

Internet
http://www.oberweis.de/

Datenquellen
[1] Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, Kreis Bitburg-Prüm, 9.2 Wernersche Verlagsgesellschaft 1994. ISBN 3-88462-132-7
[2] Helge Rieder, Konz, 2002
[3] ast111 in: http://www.geocaching.com/seek/cache_details.aspx?wp=GC1XDYQ
[4] http://www.oberweis.de/index.php?option=com_content&view=category&layout=blog&id=67&Itemid=129

Bildquellen
Bild 1: © Helge Rieder, Konz, 2002
Bild 2: © Helge Rieder, Konz, 2002
Bild 3: © Helge Rieder, Konz, 2002
Bild 4: © Helge Rieder, Konz, 2002
Bild 5: Internet

Stand
Letzte Bearbeitung: 28.04.2022
Interne ID: 5597
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