Das Eurener Hundelgeding

Euren, Stadt Trier An der Staustufe

Beschreibung
Eine besondere Bedeutung hat Euren in der Vergangenheit auch als Gerichts- und Vollstreckungsort für Leibes- und Lebensstrafen gehabt. So ist durch eine Urkunde überliefert, daß in Euren damals ein "Hundelding" stattgefunden hat. In diesem Hundelding (Gerichtstagung) wurde über den schweren Fall eines Diebstahls verhandelt. Die geschilderte Gerichtstagung dürfte zeitlich etwa 1200 und 1300 anzusetzen sein.

Foto: Älteste bildliche Darstellung von Euren aus dem Jahre 1589Den Vorsitz führte bei dieser Gerichtstagung der Schultheis als Vertreter des Landesherrn. Um ihn versammelt waren die Cender als Vertreter der Hundertschaften des Trierer Talkessels und zwar die Cender von Trier, Palliann (Pallien), Brucken (ein Dorf zwischen Euren und Pallien), Eucharius (später Sankt Matthias), Kuntzige (Konz), Uhren (Euren), Bejsse (Ort bei Avelsbach), Zeven (Zewen), Kirriche (Kirsch) und Eltershausen (ein Dorf bei Trierweiler). Die Thingstätte (Gerichtsplatz), wie auch der Galgen befanden sich nahe am Dorfe Euren nach der Mosel zu. In streng vorgesehener Sitzordnung ließ sich das Gericht (der Schultheis und die Cender) angesichts der Stadt Trier, die Sonne im Rücken, nieder. Dann wurde die Tagung eröffnet. Auf die Frage des Schultheisen "bekennen" die Cender der 10 Ortschaften das Hundelgeding. Es folgen, an den Cender der Stadt gerichtet, die "Hegungsfragen", ob es die rechte Thingzeit sei und wie man das Thing beginnen solle. Es wurde dann der Thingfrieden verkündet und während der Verhandlung jede Ungebühr bei Strafe verboten. Nach der Erledigung der formellen Allgemeinfragen erfolgten nach der Urkunde reihum die Fragen an die Cender und die Aburteilung wurde durchgeführt. Nachdem das Urteil gesprochen war, wurde der Dieb im Kreise des versammelten Thingvolkes herumgeführt, ob er einen Bürgen für seine Strafe finde. Wenn nicht, wurde er zum Tode durch Erhängen an dem dreiholzigen Galgen veRuhrteilt.

Wenn ein Bürge dem Verbrecher das Leben rettete, wurde der Rechtsbrecher des Landes verwiesen und mußte "Urfehde" schwören, das heißt sich nicht am Kurfürsten, Stift, Stadt, Land und Leuten zu rächen.

Auf der ältesten bildlichen Darstellung von Euren aus dem Jahre 1589 befindet sich der dreiholzige Galgen vorne links im Bilde. Nach eingehender Untersuchung des Standortes kommt Hans Bohr in der Eurener Chronik, Band VI, S. 49ff. Zu dem Schluß, daß der Galgen etwa 150 m von der Luxemburger Straße in Richtung Mosel links des Teichbaches gestanden hat. Das Vorhandensein des Galgens ist bereits für 1402 urkundlich bezeugt, da am 18. Mai 1401 eine Margaretha dem Sankt Jakobshospital u.a. "ein Feld an dem Galgen in Euren" geschenkt hat.

Bis zum Jahre 1590 wurden auch die in Sankt Matthias veRuhrteilten in Euren hingerichtet.

Einem alten Brauch entsprechend mußten die Leiber der Gerichteten solange am Galgen hängen bleiben, bis sie am Strick verwesten und von selbst herunterfielen. Dann wurden sie unter dem Galgen begraben. Dies führte dazu, daß die Trierer keine Kirschen mehr vom Eurener Bann kauften, da die Spatzen sich an dem Fleisch der Gehängten gesättigt hatten, ehe sie in die Kirschen pickten. Beschwerden der Eurener hatten jedoch lange keinen Erfolg. Erst auf eine Beschwerde des Domprobstes Philipp Franz Wildrich Nepomuk Graf von Walderdorf, welcher das Schloss Monaise erbaut hatte, wurden die Leichen der Gehängten nunmehr vor Sonnenuntergang unter dem Galgen begraben.

Am 27. und 28. Juli 1794 wurde in Trier das Fest der Freiheit gefeiert und Befehl gegeben, das Schwert des Scharfrichters zu zerschlagen und den Eurener Galgen niederzureißen. Desweiteren wurden das alte Halseisen und die Folterwerkzeuge aus dem Gerichtshof verbrannt. Hinrichtungen fanden nun in der Stadt Trier selbst statt. Auf dem Hauptmarkt, zwischen Marktkreuz und Hauptwache, stand die Guillotine. Am 30. Mai 1799 fand die erste Hinrichtung mit dem Fallbeil statt.

An den Eurener Galgen erinnert heute noch der sogenannte "Ellenweg" (ellen = gruselig) und das sogenannte Galgenkreuz an der Luxemburgerstraße

[Thomas P. Reuter: Das Eurener "Hundelgeding" in: http://www.euren.de/euren/euren.htm]



[…] Die Trierer Gerichtsstätte in Euren hielt Reichwein für so wichtig, daß er am rechten rand in der Nähe der Moselbrücke noch einen dreipfostigen Galgen darstellen ließ [In der Trierer Stadtansicht von 1548 von Sebastian Münster]

[Hans Hubert Anton, Alfred Haverkamp (Hrsg.) 2000 Jahre Trier, Bd. 2, Trier im Mittelalter. Spee-Verlag, Trier 1996. ISBN 3-87760-066-2]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Richtstätten
Zeit:
Um 1200
Epoche:
Frühmittelalter / Romanik

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.614770
lat: 49.723308
Lagequalität der Koordinaten: Vermutlich
Flurname: Auf den Staaden

Internet
http://www.euren.de/

Datenquellen
Thomas P. Reuter: Das Eurener "Hundelgeding" in: http://www.euren.de/euren/euren.htm und Hans Hubert Anton, Alfred Haverkamp (Hrsg.) 2000 Jahre Trier, Bd. 2, Trier im Mittelalter. Spee-Verlag, Trier 1996. ISBN 3-87760-066-2

Bildquellen
Bild 1: Sebastian Münster, Stadtansicht (Ausschnitt), Basel 1548
Bild 2: Sebastian Münster, Stadtansicht (Ausschnitt), Basel 1548

Stand
Letzte Bearbeitung: 20.07.2008
Interne ID: 6435
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