Stadtrechte

Schönecken, Gemeinde Schönecken

Beschreibung
[…] Abschließend bleibt noch auf die Massenverleihung städtischer Rechte für zahlreiche Orte des Trierer Erzstiftes durch die sogenannten kurtrierischen Sammelprivilegien einzugehen. Diese Frage ist insofern von Belang, als sich, wie Schaus in seiner Untersuchung über das Sammelprivileg von 1332 hervorhebt, in der Gegenwart immer wieder einzelne Gemeinden als Grundlage und Beginn ihrer städtischen Freiheit auf sie zu berufen versuchten. In den 5 Jahrzehnten, in denen Erzbischof Baldewin an der Spitze des Trierer Kurstaates die Reichspolitik in nachhaltiger Weise beeinflußte, hat er sich mehrmals von den Königen als Belohnung für deren Wahlunterstützung oder Finanzierung oder aber auch durch Ausnutzung seines großen politischen Einflusses und seines engen Verwandtschaftsverhältnisses zu seinem Großneffen Karl IV. eine Fülle von Rechten durch ein Sammelprivileg verbriefen lassen. Es handelt sich jeweils um die Bestätigung und teilweise auch um eine Neuverleihung von Rechten und Privilegien verschiedener Art mit Bestimmungen über Münzrecht, Rhein- und Moselzölle, Geleitsrecht, Hof- und Heerfahrt, über das Erzkanzleramt, über den Erwerb veräußerter Reichsgüter, über hohe, niedere und geistliche Gerichtsbarkeit, Hofgerichtsverfahren, Burgenbauverbot und über weitere Fragen mehr. Die Rechtsverleihungen für die erzstiftischen Städte stehen zwar durchweg an der Spitze des Privilegs, sie werden aber sowohl hinsichtlich ihres Umfanges als auch ihrer Bedeutung durch die übrigen Bestimmungen weitgehend übertroffen. Durch das erste große Sammelprivileg vom Jahre 1332, das im Jahre 1339 nochmals erneuert wurde, verlieh Kaiser Ludwig der Bayer auf Grund eines vor seiner Wahl gegebenen Versprechens neben den übrigen erwähnten Rechten 30 kurtrierischen Orten das Stadtrecht von Frankfurt.

Auch den beiden Nachfolgern Baldewins, den Erzbischöfen Boemund von Saarbrücken und Kuno von Falkenstein hat Karl IV. in den Jahren 1356 und 1376 je ein Sammelprivileg ausgestellt. [1]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Stadtrechtsorte /
Zeit:
15.01.1280
Epoche:
Gotik

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.463803
lat: 50.157151
Lagequalität der Koordinaten: Ortslage
Flurname: Ortslage

Internet
http://www.schoenecken.com/

Datenquellen
[1] Emil Schaus: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Kreise Birkenfeld. Hrsg.: Arbeitsgemeinschaft für Landesgeschichte und Volkskunde des Trierer Raumes. 1958

Bildquellen
Bild 1: Emil Schaus: Stadtrechtsorte und Flecken im Regierungsbezirk Trier und im Kreise Birkenfeld
Bild 2: Peter Otten: Schönecken, 1981 http://www.eifel-und-kunst.de
Bild 3: Fredy Lange (undatiert). Sammlung Wilma Herzog, Gerolstein, 2012. © Edith Lange-Löckenhoff.

Stand
Letzte Bearbeitung: 01.07.2012
Interne ID: 6835
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=6835
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