Ahringsmühle am Ahringsbach

Ahringsmühle, Gemeinde Enkirch

Beschreibung
südöstlich der Ortslage am Ahringsbach: Ahringsmühle; repräsentativer Mansarddachbau, erste Hälfte des 19. Jahrhunderts, jüngerer Fachwerkerker; Gesamtanlage mit Garten mit Bruchsteinmauer und Resten einer barocken Buchsgliederung. [1]

Im Jahre 1694 erhält Peter Caspari die Erlaubnis, 200 Meter unterhalb der Schloßmühle am Ahringsbach eine Ölmühle zu erbauen, muß sich jedoch verpflichten, keine Mahlmühle anzulegen, da die Herrschaft dieses Versprechen den bestehenden Bannmüllern geben mußte. Diese Ölmühle wurde von dem Starkenburger Sebastian Schlemmer erworben, und schon am 9. Januar 1697 erhält er von der Gemeinde Enkirch die Erlaubnis, eine neue Mahlmühle daneben zu bauen'. Schlemmer verpflichtet sich, jedes Jahr 2 Malter Korn zu geben und 160 Rtlr. zu deponieren, die mit 8 Rtlr. jährlich verzinst werden. Bei Nichteingehen der 2 Malter Korn verfallen die 160 Rtlr. Die Gemeinde stellt das benötigte Holz unentgeltlich. So baut Schlemmer die Mühle, ohne Erlaubnis der Herrschaft, die ja mit ihrem Wort zu den alten Müllern stehen mußte. Es ergeben sich seitenlange Beschwerdeschriften der Bannmüller, die auf dem ihnen gegebenen Versprechen bestehen und durch die neue Mühle in der Existenz gefährdet seien. DerProzeß endete am 12. März 1699 mit dem Ergebnis, daß die Mühle abzureißen sei. Die Gemeinde mußte die 160 Rtlr. Sicherheit zurückgeben, und Schlemmer mußte das unentgeltlich gelieferte Holz bezahlen.

Bevor der Prozeß beendet war, sah schon Schlemmer einen ungünstigen Ausgang für seine Sache, und am 14. August 1699 verkaufte er zehn Starkenburger Bürgern die Mühle für 175 Tlr., die darin nur zur eigenen consumation mahlen wollen. Die Herrschaft jedoch blieb bei ihrem Urteilsspruch, und 1704 ist die Mühle nach nur sechsjährigem Betrieb
abgerissen worden. Der Enkircher Albert Schneider hat das anfallende Holz für 80 Rtlr. erworben und ein neues Haus im Ort damit erbaut. Räder und Mahlwerk wurden in der nahen Kloningersmühle untergestellt.

Hätte man das Abreißen damals vermeiden können, wäre dieses der erste Versuch zum Betrieb einer genossenschaftlichen Mühle gewesen. Diese ersten Starkenburger Mühlengenossen ließen ihren Plan jedoch nicht fallen und reichten 1723 beim Oberamt einen neuen Antrag zum Bau einer Genossenschaftsmühle an anderer Stelle ein.

Da es der erste seiner Art in unserem Orte war, sei er wörtlich wiedergegeben:

Nach deine die Hochfürstliche Rent Cammer zu Trarbach 10 Haußständen auf Starkenburg Hiebevor in die Arringenther Bach eine Mahl müll mit einem Wasserrad umb weiteres nichts als Ihre Notdurft darin zu mahlen in gwissen Maß zu bauen Erlaubt. Die weilien aber solche eine Zeitläng darin gemahlen und befunden, daß Ihnen solch mahlmüll nicht länger dienlich, deßwegen sie den müllen Bau abgebrochen verkauft und das Mahlwerk eine Zeitlang in die Arrigenzt müll gestellt. An jetzo aber, solche mühl mit einem Wasserrad oben in selbige Bach unter die Ginde Nau auf Enkircher Gerechtigkeit stellen und bauen wollen wogegen welche dann befohlen, sich vorher mit der Gemeinde zu vergleichen worauf dann Gerichten, Bach Bast Hanß Johenn Heinrich wagner und Nicol Wagner Namens aller Interessierten Haußstände von Starkenburg diser müll wegen al hier in Enkirche auf dem Rath Hauß zusammen kommen und war beschlossen auch fest verglichen daß Beständer der Mühl verbunden' sein sollen (Genossen).

Erstlich mehr nicht als 12 Haußstände auf solcher mühl ihre Notdurft zu Mahlen.

2tens. Das Wasser welches sie auf die Mühl kehren wollen andeß nicht alß aus der Bach in den Propstey Graben zu leiten und auß demselben die Erlaubte Zeitüber auf deß Wasserrad fallen zu lassen.

3tens sollen sie daß Jahr durch neun Monat alß vom 15. Juny biß 13. März daß Wassers zu gebrauchen und befugt sein. Die andere drey Monnath aber von 13 Märtz bis 15 Juny sich der Mühl und des Wasser gäntzlich zu Enthalten, weilen die Wießen solch waßer als dan zu ihrer Wäßerung sehr bedürftig sein und da sich Jemand in dießen Verbotten drey Monnath unter stehen solle zu mahlen und von Enkircher Schützen, mühler oder Bürgern anbracht würde, soll derselbe allemahl umb vier Gulden Halb für den anbringer und die andere Halbschied für die Gemeinde zu straf, erlegen und wann der anbringer demübertreter die Straf ansagt, so soll derselbe sein Frucht und Vieh in der Mühl alß ein Pfand lassen biß er die Strafe Erlegt hat.

Sollte aber derselbe sich dessen wiedersetzen so sollen gesamter Beständer, einer für den andern die Straf erlegen.

4tens. Wollen Beständer weiter verbunden sein, alle Enkircher Waldung und Gebüsch sich zu Enthalten und wann Jemand von Beständern bey Nacht oder bey Tag darin betroffen wird, welches Holtz Laub oder andere Sachen darin Hollen mit hoher Pfandschaft zu belegen. Da Enkircher bay Nachtszeiten keine Schützen sondern alles in Bürger und Bann liegt.

5tens wollen die Beständer mit Ihrem Vieh, welches sie mit zur mühl führen sorge tragen daß Keine Frucht graß oder Heu dordurch beschädigt noch verdorben wirt und wann etwas dahernumb durch ihr Vieh sollte verdorben werden, wollen sie insgesambt und einer für den andern die Beschädigung ersetzen, auch alle Ihr Einen aus ihren mitteln Bestell welcher die Beed (Steuer) und Aufschlag von besagter wiesen Mühl abträgt.

6tens wann auch einige Besitzer der Wiesen zu winters Zeiten mehr wasser als ihr Rad nöthig hätte, seine Wiesen wässern solte, nicht zu hindern, sondern Demselben Erlaubt sein soll daß übrige Wasser, so diese Mühl nicht nötig hat, zu gebrauchen.

7tens weillen den nun ihren Beständer Erlaubt wird, die mühl unter die Günde Nau zu setzen, so versprechen solche den Vorhin Gehabten müllenplatz zu quittieren und ohne Austand der Erden gleich zu machenetztens wollen die Beständer alle Zeit nicht mehr als Jahre Nottdurft selbst mahlen und keinem fremden welcher nicht in Ihrm Bestand ist, Erlauben darin zu mahlen zu wohnen oder sich sonsten darin aufzuhalten bey Verlust alles dessen, was selbiger hateschehen Enkirch den 10. Juny 1723 (mit zehn Unterschriften).

Die Mitgliederzahl wurde später auf 18 erhöht. In den beiden Weltkriegen war ein solcher Mühlenteil Gold wert, da man trotz Kontrollen noch über sein Soll mahlen konnte. Die Entwicklung nach dem Zweiten Weltkrieg machte das Selbstmahlen unrentabel und, größere Reparaturen befürchtend, veräußerte man das Gebäude einem Herrn Brügmann, der es gründlich renovierte. Es dient heute als Wochenendhaus. [2]

Einordnung
Kategorie:
Bau- und Kunstdenkmale / Technische Bauten und Industrieanlagen / Mühlen
Zeit:
1694
Epoche:
Renaissance

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 7.144501
lat: 49.959458
Lagequalität der Koordinaten: Genau
Flurname: Unter der Ahringsmühl

Internet
http://www.enkirch-mosel.de/

Datenquellen
[1] Denkmalliste der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Rheinland-Pfalz; 2011.
[2] Hans-Immich-Spier; Ursprung der Enkircher Mühlen In: Ancharicum - Enkirch - 733 - 1983


Stand
Letzte Bearbeitung: 02.08.2011
Interne ID: 7515
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