Galgen

Oberkail, Gemeinde Oberkail

Beschreibung
Auf dem Distrikt Gericht südwestlich von Oberkail stand der Galgen. Da die Herrschaft die hohe Gerichtsbarkeit hatte, konnte sie auch Todesurteile fällen und vollstrecken. Der Galgen soll indes in Oberkail nur einmal gebraucht worden sein. Es wird berichtet, daß eine Kuh gestohlen worden sei. Den Dieb habe man verfolgt und bei Orsfeld eingeholt. Für das Vergehen wurde er zum Tode veRuhrteilt und hier gehängt.

Nach Ganser, a. a. O., soll die Leiche bald vom Galgen abgenommen worden sein, da der Herrschaft der häßliche Anblick aus der Burg . . . unausstehlich war. Im allgemeinen war es üblich, die Leiche am Galgen zu belassen, bis sie verwest war. Insbesondere wohl auch wegen der abschreckenden Wirkung, die von dem Anblick ausging. [1]

Einordnung
Kategorie:
Geschichte / Rechtsdenkmale / Richtstätten
Zeit:
Undatiert
Epoche:
Undatiert

Lage
Geographische Koordinaten (WGS 1984) in Dezimalgrad:
lon: 6.681534
lat: 50.030498
Lagequalität der Koordinaten: Vermutlich
Flurname: Auf dem Gericht

Internet
http://www.oberkail.de/

Datenquellen
[1] Karl E. Becker: Das Kyllburger Land. Kyllburg 1977. Hrsg. Verbandsgemeinde Kyllburg.

Bildquellen
Bild 1: Pieter Breughel der Ältere

Stand
Letzte Bearbeitung: 28.12.2004
Interne ID: 9126
ObjektURL: https://kulturdb.de/einobjekt.php?id=9126
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